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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen zur Regelung der Geschäftsbeziehung zwischen der Bike Gorillaz GmbH (im nachfolgenden BG genannt) und ihren Kunden und gelten für sämtliche Verträge, die zwischen BG und ihren Kunden (z.B. im Store, über die Website bikegorillaz.com) zustande kommen. Als Geschäftsbeziehungen werden Kaufverträge (für Bikes und Zubehör) sowie Abonnements (Bike-Abo) und dazugehörige Service-Pakete verstanden.

1.  Gegenstand des Bike-Abos

Gegenstand der Buchung eines Bike-Abos ist die von BG angebotene Mobilitätsdienstleistung, die dem Kunden in einem Mobilitätspaket für einen pauschalen Monatspreis für den Mindestzeitraum von 3 Monaten und (bei Verlängerung) darüber hinaus die Nutzung eines Elektrofahrrades (Bike) ermöglicht (Bike-Abo).
Der pauschale Monatspreis versteht sich „All-Inclusive“; das bedeutet, dass er als Pauschale neben der Bike-Nutzung auch die Bezahlung der Prämie für Vollkaskoversicherung (siehe näher Punkt 4.3), Wartung und Reparaturen sowie die Inspektion für die Abo-Dauer zu nachstehenden Bedingungen beinhaltet.

2.  Buchung und Vertragsabschluss

2.1 Die Buchung eines Bike-Abos erfolgt online über die Internetseite von BG www.bikegorillaz.com. Voraussetzung für den Abschluss eines Abonnements ist das Mindestalter von 21 Jahren und eine positive Bonitätsprüfung durch BG. Diese beinhaltet eine Abfrage beim KSV oder ähnlichem, die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass, Vorder- und Rückseite in Farbe), gegebenenfalls eines Meldezettels, einer Sozialversicherungskarte, eines Einkommensnachweises sowie die Zahlung einer Sicherheitsleistung des Kunden. Diese ist vom Kunden mittels Kreditkarte, Lastschrift, Sofortüberweisung, Paypal, Klarna auf ein von BG benanntes Konto zu leisten oder durch Fremdfinanzierung durch die Partnerbank Santander.

2.2 Der Kunde hat zunächst die Möglichkeit, einzelne Bike-Abos über die BG-Website unverbindlich anzufragen.

2.3 Der verbindliche Vertrag unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen kommt erst zu Stande, wenn eine erfolgreiche Identifizierung des Kunden erfolgt ist, eine positive Bonitätsprüfung über den Kunden bei BG vorliegt und dem Kunden eine finale Buchungsbestätigung in Textform (in der vom Kunden gewünschten Weise, beispielsweise E-Mail) zugeschickt wurde. Die nach Übermittlung der Buchungsanfrage seitens des Kunden an diesen versandte Eingangsbestätigung über die Buchungsanfrage stellt noch keine Annahme seitens BG dar. BG behält sich vor, einen Vertragsabschluss bzw. das entsprechende Angebot ohne weitere Begründung (d.h. nicht nur bei negativer Bonitätsprüfung) abzulehnen. Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise (E-Mail, SMS, Kundenbereich der Homepage) abgegeben und die Person des Erklärenden genannt werden muss; eine Nachbildung der Namensunterschrift ist nicht erforderlich.

3. Kunden, Nutzungsberechtigte Fahrer und Nutzungsberechtigte Dritte

3.1 Kunden können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein, die einen ordentlichen Wohn- bzw. Unternehmenssitz in Österreich haben. Das Bike darf nur vom Kunden selbst geführt werden. Bei Firmenkunden darf das Bike ausschließlich von Mitarbeitern des Unternehmens geführt werden (nutzungsberechtigte Fahrer). Eine gewerbliche Weitergabe, Untervermietung u.Ä. ist nicht zulässig und stellt einen Grund für eine sofortige Vertragsauflösung dar.

3.2 Der Kunde (sofern es sich um eine natürliche Person handelt) und nutzungsberechtigte Fahrer dürfen das Bike für einzelne Fahrten ihren jeweiligen Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder), dem Ehegatten oder nichtehelichen Lebensgefährten des Kunden/nutzungsberechtigten Fahrers überlassen, wenn und soweit diese denselben Wohnsitz (meldepflichtige Adresse) wie der Kunde oder der nutzungsberechtigte Fahrer haben (nutzungsberechtigte Dritte) und die sonstigen Voraussetzungen gemäß dieser AGB erfüllen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Pflichten aus dem Bike-Abo einschließlich dieser AGB auch von den nutzungsberechtigten Fahrern und nutzungsberechtigten Dritten eingehalten werden. Auf Anfrage kann der Kreis der nutzungsberechtigten Fahrer jederzeit erweitert werden, sofern BG in Textform zugestimmt hat.

3.3 Nutzungsberechtigte Fahrer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit ein Versicherungsschutz gewährt wird:

3.4 Überlässt der Kunde, ein nutzungsberechtigter Fahrer oder ein nutzungsberechtigter Dritter das Bike anderen als den in Punkt 3.2 genannten Personen, haftet er gegenüber BG und dem Versicherer des Fahrzeugs solidarisch mit dem Lenker für dessen Schadenersatzverpflichtungen aus der Verwendung des Bikes. Mögliche weitere Konsequenzen, wie etwa die Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund, bleiben davon unberührt.

3.5 BG ist jederzeit (zu üblichen Tageszeiten gegen Vorankündigung) während der Laufzeit des Bike-Abos berechtigt, beim Kunden oder bei den als nutzungsberechtigten Fahrern angegebenen Personen eine Überprüfung auf Pflege und Zustand des Abo-Gegenstandes (Bike) durchzuführen.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung seiner Daten (Name bzw. Firmenname, Adresse, Bankverbindung), einen Arbeitgeberwechsel oder eine erhebliche Verschlechterung seiner Einkommensverhältnisse umgehend anzuzeigen und auf Anforderung jederzeit Auskunft über nutzungsberechtigte Dritte, die das Fahrzeug führen oder geführt haben, zu erteilen.

4. Im Bike-Abo enthaltene Leistungen

4.1 Gegen eine Monatspauschale wird das ausgewählte Bike sowie ein Fahrradschloss der Sicherheitsstufe Kategorie 6 oder höher den Kunden für die Nutzung zur Verfügung gestellt. Kosten für Versicherung, Wartungs- und Verschleißreparaturen, Inspektionen, sowie alle Reparaturkosten bei vorschriftsmäßiger Nutzung entsprechend Ziffer 7 sind in den Gesamt-Monatskosten enthalten. Ausgenommen davon sind Materialkosten wie z.B. bei einer Reifenpanne.

Das ausgewählte Bike und Fahrradschloss stehen im Eigentum der Bike Gorillaz GmbH. Spätestens jedoch bei Übergabe des Bikes erhält der Kunde eine Überlassungserklärung bzw. einen Abo-Vertrag über die Nutzungsdauer bzw. die Kilometerleistung, für die das Bike zur Verfügung steht.

Bei einer nicht Rückgabe des mitgelieferten Fahrradschloss behält sich BG vor dem Kunden das Fahrradschloss in Rechnung zu stellen.

Die Kosten für sämtliche während der Laufzeit des Bike-Abos gemäß der vereinbarten Kilometerleistung/Nutzungsdauer gemäß den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderlichen Wartungs- und Verschleißarbeiten werden durch BG übernommen.

4.2 Ebenso stellt BG die ganzjährige Bereifung sowie verschleißbedingte Reifenwechsel sicher. Die Auswahl von Größe, Fabrikat und Material von Reifen und Felgen obliegt ausschließlich BG. Der Kunde trägt dafür die alleinige Sorge, dass das abonnierte Bike betriebssicher ist (unbeschadet der Tragung der Kosten gemäß Punkt 4.1 durch BG).

Im Bike-Abo nicht enthalten ist die Deckung von Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung des Bikes entstanden sind. Die übermäßige Belastung (siehe Punkt 7.2.) gilt als unsachgemäße Benutzung. Als unsachgemäße Benutzung gilt weiters insbesondere, das Nichteinhalten der Serviceintervalle. Diese Kosten müssen separat vom Kunden getragen werden. Die Haftung des Kunden für fehlerhafte Bedienung oder sonstiges vertragswidriges Verhalten bleibt davon unberührt.

4.3 BG schließt für das Bike eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des offiziellen UVP für den Kunden ab, die den Kunden, die nutzungsberechtigten Fahrer und nutzungsberechtigte Dritte als versicherten Personenkreis einschließen. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrrad-Versicherung des Versicherers.

4.4 Versicherungsnehmerin des Versicherungsvertrages ist BG, die allein über die Rechte aus diesem Vertrag verfügt. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Verwendung des Bikes dafür zu sorgen, dass die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag eingehalten werden.

Ist eine Leistungsfreiheit oder die Leistungskürzung der Vollkaskoversicherung auf das Verhalten eines nutzungsberechtigten Fahrers oder eines nutzungsberechtigten Dritten zurückzuführen, haftet der Kunde für die fehlende Deckung.

Bei Schäden, welche von der Versicherung nicht bzw nicht zur Gänze getragen werden, trägt der Abonnent unmittelbar die anfallenden Kosten (zB für Reparatur). Die Durchführung von Reparaturen, die Abstimmung zwischen BG und dem Kunden und die Freigabe richten sich nach Ziffer 7.8 der AGB.

5. Übergabe, Schäden am Bike, Lieferung, Versand

5.1 BG wird dem Kunden die Bereitstellung des gebuchten Bikes unverzüglich anzeigen und einen Übergabetermin und einen Übergabeort vereinbaren. Ist in der Buchungsvereinbarung nichts anderes vereinbart, holt der Kunde das Bike am mitgeteilten Übergabeort auf eigene Kosten zum vereinbarten Termin ab. Der Kunde muss am Übergabeort bzw. bei Lieferung am Lieferort einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Andernfalls darf das Bike nicht übergeben werden. Bei begründetem Zweifel an der Identität darf BG die Übergabe verweigern.

5.2 Das Bike wird in einem verkehrssicheren Zustand an den Nutzer übergeben. Überschreitet BG aus Gründen, die BG zu vertreten hat, den Lieferzeitpunkt um mehr als 2 Wochen, hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Buchungsvereinbarung. Etwaige Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen und die Kosten des Startpakets (Ziffer 11) werden dem Kunden hierbei erstattet.

5.3 Nimmt der Kunde oder die von ihm zur Annahme des Bikes ermächtigte Person das Bike zum vereinbarten Übergabetermin am Übergabeort oder Lieferort nicht an oder kann das Bike dem Kunden aus den voranstehenden bezeichneten Gründen am vereinbarten Übergabetermin nicht übergeben werden, wird ein Ersatztermin vereinbart, dessen Kosten der Kunde zu bezahlen hat, es sei denn, dass der Kunde das Fehlschlagen der ersten Übergabe oder das Fehlschlagen des jeweiligen Ersatztermins nicht zu vertreten hat.

5.4 Bei der Übergabe werden durch einen Mitarbeiter von BG und den Kunden eventuelle Schäden in einem Protokoll festgehalten. Dies gilt auch für die Vollständigkeit des Zubehörs. Dieses Protokoll wird mit den getroffenen Feststellungen vom Kunden unterzeichnet.

5.5 Lieferungen und Sendungen werden entweder direkt durch BG oder durch zertifizierten und von BG beauftragte Transportunternehmen oder Speditionen durchgeführt. Bei Versand durch externe Anbieter arbeitet BG mit Gebrüder Weiss Gesellschaft m.b.H., General Overnight Express & Logistics (Austria) GmbH, Österreichische Post AG oder DHL zusammen.

5.6 Bei Versand von E-Bikes durch externe Transportunternehmen oder Speditionen verwendet BG E-Bike Spezialkartons, um Transportschäden vorzubeugen. Ein E-Bike wird vollständig montiert versendet; es müssen lediglich noch die mitgelieferten Pedale angeschraubt und der Lenker geradegestellt werden.

5.7 Bei von BG durchgeführten Lieferungen liegt die Lieferzeit bei 1-3 Werktagen. Bei von externen Transportunternehmen oder Speditionen durchgeführten Lieferungen liegt die Lieferzeit bei 7-10 Werktagen und liegt ab Übergabe durch BG an das Transportunternehmen nicht mehr im Einfluss von BG. Kleinere Warensendungen, die keinen E-Bike-Versand beinhalten wie beispielsweise Zubehörversand, weichen von den oben angegebenen Lieferzeiten ab und liegen in der Regel bei 4-5 Tagen. BG rechnet hier in Werktagen von Montag bis Freitag ab Zahlungseingang bzw. Finanzierungsfreigabe. Aufgrund der gewählten Zahlungsart (z.B. Finanzierung, Vorkasse, Lastschrift) kann sich die Lieferung bis zur Freigabe durch die Bank verlängern.

5.8 Die im Bestellprozess ersichtlichen Lieferkosten beziehen sich ausschließlich auf Lieferungen innerhalb Österreichs. Bei Lieferungen innerhalb der EU können die Lieferkosten und Lieferzeiten von den angegebenen Daten abweichen.

6. Rücknahme

6.1 Einen Monat vor Ablauf des Bike-Abos bzw. bei Auflösung des Bike-Abos aus wichtigem Grund vereinbart BG mit dem Kunden einen Termin für die Rücknahme des Bikes. Innerhalb von 5 Werktagen nach Ablauf der Kündigungsfrist muss die Rücknahme des Bikes erfolgt sein. Ist in der Buchungsvereinbarung nichts anderes geregelt, bringt der Kunde das Bike auf eigene Kosten zum vereinbarten Termin an den Rücknahmeort. Das Bike muss vor der Rückgabe gereinigt sein. Bisher unbekannte Schäden sind bei Übergabe anzuzeigen. Bei Rücknahme des Bikes wird der Rücknahme-Check durchgeführt. Dieser ist vom Kunden abzuzeichnen.

Scheitert die Rückgabe des Bikes aus Gründen, die der Sphäre des Kunden zuzuordnen sind, entstehen BG Kosten für einen Ersatztermin, die der Kunde zu tragen hat, es sei denn, dass der Kunde das Fehlschlagen der Rückgabe oder das Fehlschlagen des jeweiligen Termins nicht zu vertreten hat.

6.2 Bei der Rücknahme wird das jeweilige Bike durch einen Mitarbeiter von BG besichtigt und eventuelle Schäden werden in einem Protokoll festgehalten. Dies gilt auch für die Vollständigkeit des Zubehörs. Dieses Protokoll wird mit den getroffenen Feststellungen vom Kunden unterzeichnet. Ist der Kunde mit den Feststellungen oder Teilen hiervon nicht einverstanden, ist dies im Protokoll zu vermerken.

Entscheidend für die abschließende Bewertung des Bikes bei Rückgabe ist, wenn bei Rückgabe keine Einigung über den Bike-Zustand erzielt werden kann, ein durch BG beauftragtes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Das Recht zur Geltendmachung von bei der Rückgabe nicht zu erkennenden Schäden oder Mängeln bleibt davon unberührt.

6.3 Ist das Bike bei Rücknahme oder bei Begutachtung nicht in einem einwandfreien, vollständigen, der vertragsmäßigen Fahrleistung entsprechenden, verkehrs- und betriebssicheren Zustand (siehe auch Rücknahme-Check, u.a. gewaschen und gereinigt oder nicht mit sämtlichen Schlüsseln und überlassenen Unterlagen (insbesondere Bedienungsanleitung, Ladegerät und Akku) sowie Zubehör an BG zurückgegeben oder können die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen (Punkt 7.5) nicht nachgewiesen werden, so ist der Kunde zum Ausgleich des entstandenen Schadens verpflichtet.

6.4 Bei Rücknahme des jeweiligen Bikes inkl. Zubehör sind alle mitgelieferten Schlüssel (Rad & Schloss) zurückzugeben. Sollte während der Abo-Laufzeit ein Schlüssel verloren gehen oder bei Rückgabe nicht alle Schlüssel ausgehändigt werden, so behält sich BG vor dem Kunden 39 € pro fehlende Schlüssel in Rechnung zu stellen.

6.5 Weist das Bike Mängel oder Schäden auf, die nicht auf normale Alterung oder vertragsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind, oder entspricht das Bike aus Gründen aus der Sphäre des Kunden nicht den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, haftet der Kunde BG gegenüber. Keine Ausgleichspflicht besteht für vertragsgemäße Gebrauchsspuren, die für Alter und Kilometerleistung angemessen sind, sowie für Zustände, die belegbar durch das Übergabeprotokoll bereits bei Übergabe an den Kunden vorhanden waren; gemeint sind sogenannte Vorschäden.

6.6 Wird bei Rücknahme des Bikes keine Einigung über die Höhe der Reparaturkosten bzw. des Minderwerts erzielt, wird ein weiterer Sachverständiger, der den Umfang der Mängel und die Höhe der Reparaturkosten und den Minderwert feststellt, beauftragt. Sollte der Sachverständige Feststellungen zu vertragswidrigen Zuständen am Fahrzeug treffen, die nicht auf den vertragsgemäßen Gebrauch oder bereits vom Kunden gemeldete Vorschäden zurückzuführen sind, trägt der Kunde die Kosten dieser Begutachtung. Der aus der Prüfung des Sachverständigen resultierende Sachverständigenbericht wird Grundlage der Schadensberechnung in den jeweiligen Abschlussrechnungen.

7. Vertragsgemäße Nutzung

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Bike pfleglich und schonend entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in verkehrs- und betriebssicherem Zustand zu halten und zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Gebrauch zu verwenden sowie das Bike stets (insbesondere über Nacht) ordnungsgemäß in einem geschlossenen, trockenen Raum zu lagern. Der Kunde hat das Bike, wenn er es nicht fährt oder beaufsichtigt (Punkt 7.8.b), stets mindestens mit einem Schloss der Kategorie 6 zu verschließen und zu sichern. Im Falle eines Diebstahls oder sonstigen Verlustes besteht ein Selbsbehalt von 10 % des vom Hersteller angegebenen UVPs, der vom Mieter zu begleichen ist und von BG in Rechnung gestellt wird. Im Falle eines Diebstahls oder sonstigen Verlustes, der dadurch entsteht, dass der Kunde das Bike nicht oder nicht einem Schloss mindestens der Kategorie 6 verschlossen und gesichert hat, haftet der Kunde gegenüber BG für den entstandenen Schaden.

Der Kunde ist Halter des Fahrrades; verpflichtet sich, vor Antritt der Fahrt das Bike auf Sicherheit und die Einhaltung der Bestimmungen der gesetzlichen Straßenverkehrsordnung (STVO) zu kontrollieren und sich auch an die STVO zu halten.

7.2 Die Bikes sind zur Verwendung in der Stadt und im leichten Gelände bestimmt; es handelt sich um Freizeitgeräte, nicht um Renngeräte. Das Bike darf insbesondere nicht verwendet werden:

Bei widersprechendem Handeln haftet der Kunde gegenüber BG.

7.3 Die Kosten für Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße, sowie die Kosten für Reinigung und Pflege des jeweils gebuchten Bikes werden während der jeweiligen Laufzeit der Buchung bzw. für den Zeitraum bis zur tatsächlichen Rückgabe vom Kunden getragen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, das Bike in Österreich zu nutzen. Eine vorübergehende ununterbrochene Nutzung im Ausland (siehe dazu auch 7.4.) darf 8 Wochen nicht überschreiten und unterliegt einer vorherigen schriftlichen Erlaubnis durch BG.

7.4 Bei Fahrten ins Ausland ist der Abonnent verpflichtet, eine schriftliche Erlaubnis durch BG einzuholen. Sämtliche Strafen und Kosten der nicht ordnungsgemäßen Ausstattung udgl., trägt der Kunde.

Das Risiko, das aus einem Einsatz außerhalb Österreichs resultiert, trägt, soweit es nicht vom Schutz der Versicherung umfasst ist, vollumfänglich der Kunde. Bei Schadenfällen im Ausland muss der Kunde die Kosten der Schadenabwicklung verauslagen.

7.5 Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit und innerhalb der in der Buchung vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderliche Wartungen und Verschleißreparaturen durchBG durchführen zu lassen (deren Kosten gemäß Ziffer 4.1 BG trägt) und das Bike gemäß der Betriebsanleitung zu warten und zu pflegen. Der Kunde ist verpflichtet, Meldungen der Elektronik bezüglich Wartungen, Inspektionen, Schäden oder Fehlfunktionen umgehend an BG mitzuteilen. BG ist die hierfür zuständige Werkstatt.

7.6 Das Bike-Abo beinhaltet eine Fair-Use Regelung von 1.300 gefahrenen Kilometern pro Jahr (12 Monate). Spätestens hier sollte ein Service durch BG durchgeführt werden. Dieses Service ist im Abo-Preis inkludiert. Sollten allerdings die 1.300km/Jahr wesentlich überschritten werden, behält sich BG vor, ein – aus Sicherheitsgründen zusätzlich vorgegebenes – Service zu machen und es dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.7 Wartungen, Reparaturen und Werkstattarbeiten am Bike und der Ein- bzw. Ausbau von Zubehörteilen, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BG innerhalb der Republik Österreich und dann ausschließlich bei von BG benannten Partnern vorgenommen werden. Nur bei Letzteren dürfen die Wartung sowie Reparaturen im Rahmen der vorgesehenen Wartungs- und Inspektionsintervalle vorgenommen werden.

Für etwaige, aus der Verletzung der vorstehenden Bestimmungen entstehende Schäden, insbesondere spätere Mehrkosten bei Reparatur und Wartung, einem Minderwert des Bikes, Einschränkungen oder Ausfälle der Hersteller- und/oder Händlergarantie, haftet der Kunde. Dies gilt nicht, wenn diesbezügliche Schäden auf ein Verschulden Dritter zurückzuführen sind oder der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Weiteres behält sich BG das Recht vor, die Bikes aus werbetechnischen Gründen zu branden/zu bekleben. Der Kunde darf diese Beklebungen nicht entfernen.

7.8.: Nachfolgende Punkte betreffend insbesondere die Wartung und Pflege des Bikes sind durch den Kunden zwingend einzuhalten:

8. Verkehrsverstöße

8.1 Der Kunde stellt sicher, dass bei Verkehrsverstößen, die mit dem Bike in Zusammenhang stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden. BG meldet gegenüber der Ordnungsbehörde den Kunden mit dem Hinweis, dass diesem die Halterpflichten auferlegt wurden, sowie die Namen der nutzungsberechtigten Fahrer, die vom Abonnenten in der Buchungsvereinbarung benannt wurden, verbunden mit dem Hinweis, wer als nutzungsberechtigter Dritter gilt. Der Kunde stellt BG bei Verkehrsverstößen, die mit dem Bike in Zusammenhang stehen und die der Kunde, der nutzungsberechtigte Fahrer oder ein nutzungsberechtigter Dritter zu vertreten hat, in vollem Umfang von allen Inanspruchnahmen und Kosten (insbesondere Strafen nach Straßenverkehrsordnung STVO) frei.

8.2 Wird das abonnierte Bike aufgrund von Gesetzesverstößen für verfallen erklärt oder ist es sonst für BG – auch nur zeitlich beschränkt – nicht (mehr) nutzbar, ist der Kunde zum Ersatz des Wertes des Bikes bzw des Schadens aufgrund eines auf Kosten des Kunden von BG in Auftrag gegeben Gutachtens verpflichtet.

9. Ausfall

BG haftet nicht dafür, dass das Bike stets einsatzbereit ist, sondern nur im technisch üblichen Umfang (zB haben Akkus Ausfälle, sind nicht alle Updates von Steuerungssoftware fehlerfrei). Für den Fall, dass der Kunde das Bike aus Gründen, für die BG kein Verschulden trifft, vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen kann, hat er keinerlei Ansprüche gegen BG auf Nutzungsausfallentschädigung und/oder Ersatz von anderen entstandenen Kosten (z.B.: Reisekosten, Hotelkosten, etc.). BG ist diesfalls nur verpflichtet, sich rasch (in seinen Räumlichkeiten) um eine Behebung des Mangels zu kümmern. Für den Zeitraum der Unbenutzbarkeit schuldet der Kunde kein Entgelt.

10. Schadensregulierung & Versicherung

10.1 Entsprechend den Grundsätzen der Versicherung, die Bestandteil der AGB sind (Punkt 4.3), ist der Kunde verpflichtet, jeden Schaden am Bike unverzüglich anzuzeigen.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist (siehe auch die Regelungen der Versicherung und die vereinbarten Versicherungsbedingungen). Dazu gehören beispielsweise, dass

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch im Versicherungs- bzw Schadensfall alle Obliegenheiten eingehalten und insbesondere alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.

10.4 Verletzt der Kunde einen dieser vorstehenden Punkte, haftet er gegenüber BG.

10.5 Unfallbedingte Schäden sind unverzüglich in Textform an BG zu melden. Die Reparatur soll in der Regel von BG erfolgen. Für den Fall, dass der Kunde nach den Bestimmungen der bestehenden Versicherung von der Haftung freigestellt ist, wird BG entscheiden, ob eine Reparatur des Fahrzeugs erfolgen soll.

10.6 Die versicherungstechnische Abwicklung aller Bike-bezogenen Schäden erfolgt ausschließlich durch BG und Schäden am Bike, für die ein Dritter oder dessen Versicherer oder der Kunde einzustehen hat, werden im Namen und auf Rechnung von BG, in deren Eigentum das Bike steht, behoben.

10.7 BG kann einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Schadensregulierung beauftragen und sich für die zu verfolgenden Ansprüche mit dem Kunden abstimmen. Sollte im Schadensfall ein Versicherungsausfall oder eine Leistungskürzung vorliegen, werden gemäß dem Verschulden des Kunden die Kosten für die Rechtsverfolgung entsprechend der Ausfallquote dem Kunden in Rechnung gestellt. Es besteht aus dem vorliegenden Vertrag keine Rechtsschutzdeckung.

10.8 Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder deren Versicherer aus Bike-bezogenen Schäden stehen BG zu. Der Kunde ist verpflichtet, alle hierfür notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere zu Schadenshergang, Schadensursache und voraussichtlichem Schadensumfang zu übermitteln.

10.9 Entschädigungsleistungen Dritter oder deren Versicherer für Wertminderung stehen BG zu. Sofern bei Abrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens/einer Reparaturkostenkalkulation der im Sachverständigengutachten/der Reparaturkostenkalkulation ausgewiesene Betrag die tatsächlich verauslagten Reparaturkosten übersteigt, steht dieser Betrag nicht dem Kunden zu. Der Kunde hat im selbst verursachten Schadensfall keinen Anspruch auf Ersatzmobilität.

10.10. Versicherungsumfang

Nicht versichert sind (abschließende Aufzählung):

Der Kunde hat, soweit es in seiner Sphäre liegt, sich so zu verhalten, dass keine Ereignisse eintreten, die deren Folgen nicht versichert sind.

11. Startpaket, Abo-Kosten, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen 

11.1 Dem Abo-Kunden werden bei jedem Abschluss einer Buchungsvereinbarung einmalig Kosten für das Onboarding in Rechnung gestellt. Diese sind bei der Buchung auf der BG-Website ersichtlich.

11.2 Die Höhe der monatlichen Abo-Kosten für das gebuchte Bike-Abo ist der Buchungsvereinbarung zu entnehmen. Diese wird von BG monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Erfolgt die Übergabe bzw. Rücknahme des Bikes nicht am Ersten bzw. Letzten eines Monats, wird die erste bzw. letzte monatliche Abo-Rate bis zum Tag der tatsächlichen Rücknahme des Bikes anteilig tageweise für den Anfangs- und Endmonat berechnet. Die in der Buchung angegebenen Preise verstehen sich jeweils inkl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Preise richten sich je nach Laufzeit und dem ausgewählten Bike. Die monatlichen Kosten sind auf der Website von BG ersichtlich.

11.3 Die Historie der Rechnungen findet der Kunde im Kunden-Login.

11.4 Zahlungen des Kunden können mit Erfüllungswirkung ausschließlich bargeldlos mittels Kreditkarte, der in Punkt 2.1 genannten Zahlungsweisen geleistet werden. Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Kreditkarteneinzugs, hat der Kunde einen angemessenen Kostenersatz zu leisten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.

11.5 Der Kunde stimmt zu, dass die Rechnungen grundsätzlich in elektronischer Form an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er keine Rechnungen in Papierform erhält.

11.6 Der Kunde erklärt sich im Zuge des Abrechnungsmodells ausdrücklich damit einverstanden, dass die Abo- und GPS-Daten 36 Monate lang gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen und die Daten dienen ausschließlich zu internen Zwecken.

12. Kaution

Bei Vertragsbeginn kann eine Kaution in Höhe von bis zu drei Abo-Monatsraten anfallen. Kann eine Belastung des Kundenkontos betreffend die Monatspauschale über die angegebene Zahlungsmöglichkeit nicht erfolgen, ist BG berechtigt, eine Verrechnung mit der hinterlegten Kaution vorzunehmen.

13. Haftung und Gewährleistung von BG

13.1 BG haftet nicht für höhere Gewalt. Die Haftung von BG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der beschränkt. Die Haftung von BG ist dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern ist die Pflicht von BG zum Ersatz eines Schadens an der Person nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt und die Pflicht von BG zum Ersatz sonstiger Schäden für den Fall, dass BG oder eine Person, für die diese einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat, ebeso nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

13.2 Im Rahmen des Bike-Abos wird der Kunde bei Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Bikes an einen vom Hersteller anerkannten Fachbetrieb verwiesen und werden die Kosten für verschleiß- oder sachmangelbedingte Reparaturen übernommen. Weitere Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln an dem zur Verfügung gestellten Bike sind ausgeschlossen, insbesondere wird der Betrag der Monatspauschale nicht verringert.

14. Verfügungen, Aufrechnung, Abtretung von Forderungen

14.1 Festgehalten, wird, da der Kunde nicht Eigentümer des Bikes ist, dass eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder jede andere Verfügung über das Bike durch den Kunden nicht zulässig ist.

14.2 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von BG ist nur mit Forderungen des Kunden zulässig, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Unternehmer anerkannt worden sind.

14.3 Der Kunde erklärt bereits hiermit seine Zustimmung dazu, dass zu Besicherungs- oder Finanzierungszwecken ein Abtretung von Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis durch BG zulässig ist.

15. Laufzeit, Kündigung, Abo-Wechsel

15.1 Die Laufzeit des Bike-Abos beträgt mindestens 3 Monate beginnend am Tag der Übergabe des gebuchten Bikes und verlängert sich bei Nicht-Kündigung zum Ende dieser Mindest-Laufzeit danach auf unbestimmte Zeit, höchstens jedoch auf insgesamt 24 Monate (Punkt 15.4). Das Bike-Abo ist vom Kunden und von BG unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündbar (während der Mindest-Laufzeit und Einhaltung dieser Frist nur zu deren Ende). Eine Kündigung bedarf der Textform und kann per Brief, E-Mail oder über den Abonnenten-Account auf der Website bikegorillaz.com erfolgen.

Eine stillschweigende Verlängerung einer gekündigten Buchungsvereinbarung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere bei verspäteter Rückgabe des Bikes nach Ende der Vertragslaufzeit. Für den Zeitraum, in dem sich der Kunde in Verzug mit der Rückgabe befindet, schuldet er ein Benützungsentgelt in der Höhe der monatlichen Abo-Kosten.

15.2 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (Auflösung) bleibt unberührt. Ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn:

15.3 Mit der außerordentlichen Kündigung verliert der Kunde das Benützungsrecht am ihm überlassenen Bike und ist zur Herausgabe des Bikes mit sämtlichen Schlüsseln, Zubehör und allen überlassenen Unterlagen auf seine Kosten und Gefahr unter Wahrung des Rückgabeprozesses verpflichtet. BG ist nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Herausgabefrist berechtigt, das Bike in Besitz zu nehmen.

Gibt der Kunde das Bike, die Schlüssel, das Zubehör oder die Unterlagen nicht innerhalb der Herausgabefrist heraus, hat er die Kosten der Lokalisierung und Sicherstellung des Bikes und der Ersatzbeschaffung der fehlenden Unterlagen, Zubehörteile etc, sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen, es sei denn, der Kunde hat die verspätete Herausgabe nicht zu vertreten. Eine verspätete oder nicht erfolgte Herausgabe durch den nutzungsberechtigten Fahrer oder nutzungsberchtigten Dritten hat der Kunde wie eigenes Handeln zu vertreten.

Im Falle der Sicherstellung des Bikes entfällt die Besichtigung bei Rücknahme im Sinne dieser AGB. BG ist sodann berechtigt, eine Begutachtung durchzuführen und etwaige Schäden dem Kunden zu berechnen.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle der außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.

15.4 Die Abo-Dauer beträgt höchstens 24 Monate beginnend mit dem Tag der Übergabe des gebuchten Bikes. Sofern der Vertrag nicht zuvor anders endet, erlischt er 24 Monate nach am Tag der Übergabe des gebuchten Bikes, ohne dass es dazu einer weiteren Handlung einer der Parteien bedürfte.

15.5 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit seine Bike-Abo-Mindestlaufzeit zu verlängern. Hierbei beginnt die Laufzeit (einschließlich Mindest-Laufzeit nicht wieder von Neuem. Der monatliche Abo-Preis wird an die neu gewählte Abo-Laufzeit angepasst. Eine Wechsel auf eine kürzere Mindestlaufzeit ist nicht möglich.

15.6 Der Kunde hat jederzeit, höchstens aber alle 3 Monate, die Möglichkeit, gegen eine Gebühr innerhalb seines Bike-Abos auf ein anderes Bike-Modell zu wechseln. Hierbei beginnt die Laufzeit (einschließlich Mindest-Laufzeit) wieder von Neuem und der monatliche Abo-Preis wird an das neu gewählte Abo und Bike angepasst.

16. Datenschutz

BG wird die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Schutz personenbezogener Daten einhalten. Die Datenschutzerklärung ist zu jeder Zeit auf der BG Website bikegorillaz.com einsehbar.

17. Widerrufsrecht des Verbrauchers

17.1 Als Verbraucher hat der Kunde das Recht, unter den Voraussetzungen des § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) den Abo- oder Kaufvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern er nicht sein ausdrücklich auf die vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen gemäß § 10 FAGG erklärt hat. Die Widerrufsfrist läuft ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Als Verbraucher hat der Kunde das Recht, unter den Voraussetzungen des § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) den Abovertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern er nicht sein ausdrücklich auf die vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen gemäß § 10 FAGG erklärt hat. Die Widerrufsfrist läuft ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde BG mittels eindeutiger Erklärung über seinen Entschluss informieren. Der Widerruf kann insbesondere mit dem als Anhang./A angeschlossenen Muster-Widerrufsformular erfolgen.

Die Widerrufsfrist ist bei Erklärung auf dem Postweg gewahrt, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an folgende Anschrift abgesendet wird: Bike Gorillaz GmbH, Bäckerstrasse 1/18, 1010 Wien.

Sollte der Kunde innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist sein abonniertes neues Bike benutzt haben und dennoch vom Vertrag zurücktreten, behält sich BG vor, den Wertverlust der Bikes dem Kunden in Rechnung zu stellen.

17.2. Folgen des Widerrufs: Bei Widerruf des Vertrags erstattet BG alle geleisteten Zahlungen einschließlich Liefergebühren, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei BG eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt in der Form der ursprünglichen Bezahlung (d.h. Gutschrift auf Kreditkarte, Rückbuchung auf Konto etc). In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Beim Widerruf von Kaufverträgen, bei denen BG nicht ausdrücklich angeboten hat, im Fall des Widerrufs die Waren (Bike und/oder Zubehör) selbst abzuholen, können die Rückzahlungen verweigern werden, bis BG die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Bei Waren, welche nicht mit der Post bzw. einem Paketdienst zurückgesandt werden können (Speditionsware) organisiert BG für den Kunden den Rücktransport. Hierfür fallen für den Kunden gegebenenfalls Kosten an. Der Kunde hat die Ware in der Versandverpackung frei zugänglich für den Rücktransport bereitzustellen.

Den Wertverlust, welcher auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der nicht zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren notwendig war (insbesondere, wenn die Ware getragen oder benutzt worden ist), hat der Kunde zu ersetzen und wird von BG in Rechnung gestellt.

17.3. Durchführung der Rücksendung: Die Ware kann innerhalb der Rücktrittsfrist entweder an die Retourenadresse zurückgesandt oder durch den Kunden persönlich unter gleichzeitiger Erklärung des Rücktritts an BG zurückgegeben werden. Die Rücksendung der Ware muss in einer versandgeeigneten Verpackung erfolgen. Wenn der Kunde die Ware nicht vollständig und inklusive sämtlichem Zubehör zurücksendet, kann gegebenenfalls Wertersatz geltend gemacht werden.

18. Rechtwahl, Gerichtsstand, Schlussklauseln

18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der in Österreich anwendbaren Verweisungsnormen.

18.2 Der Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person ist oder soweit der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ausschließlich das in Zivilsachen für Wien-Innere Stadt zuständige Gericht.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung entsprechen.

18.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie bei oder nach Vertragsabschluss schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bezeichnet werden. Dies gilt auch für diese Klausel.

18.5 Änderungen dieser AGB teilt BG dem Kunden in Textform mit. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde bei Mitteilung der Änderung der Vertragsbedingungen gesondert hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs bleiben die ursprünglichen Regelungen anstatt der Änderung unverändert bestehen.

18.6. Weitergehende Rechte des Kunden, etwa gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, werden durch diese AGB nicht beschränkt.

19. STREITBEILEGUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

./ A Muster Widerrufsformular

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bike Gorillaz GmbH vom 9. Juli 2023.